Halterung

Synonyme/Übersetzung: Inhaber, Halter



Einfache Definition

Der Inhaber ist eine Person, Organisation oder Maschine, die digitale Nachweise vom Herausgeber erhält und sicher in der eigenen digitalen Brieftasche speichert und verwaltet. [1]  Die digitalen Nachweise des Inhabers können unabhängig vom Herausgeber anderen Parteien präsentiert werden.



Erweiterte Definition

Als Holder wird eine Partei (Person, Organisation) oder auch ein Gerät (Computer, Mikrocontroller) bezeichnet, die digitale Nachweise ( VCs ) sicher gespeichert und verwaltet. [1:1]  Dies kann beispielsweise mit einer digitalen Brieftasche ( Wallet ) geschehen.



Die vom Herausgeber ( Issuer ) ausgestellten Nachweise werden auf den korrespondierenden kryptografischen Schlüssel des Holders ausgestellt. [2] 



Der Holder kann aus einem oder mehreren digitalen Nachweisen eine Präsentation ( Überprüfbare Präsentation ) generieren und diese an Akzeptanzstellen ( Verifier ) vorzeigen. In der Präsentation kann der Holder selbst entscheiden, welche Daten enthalten sein sollen.



Weiterführende Quellen

Referenzen:

  1. 

M. Sporny, G. Noble, D. Longley, D. C. Burnett, B. Zudel, und K. D. Hartog, "Verifiable Credentials Data Model v1.1". Zugegriffen: 3. September 2022. [Online]. Verfügbar unter:  https://www.w3.org/TR/vc-data-model/       

  1. 

C. Menzer, "Interoperabilität zwischen DID-Methoden, Wallets, Agenten und Verifiable-Credentials", HS Mittweida. TO DO   

Autor:innen

Christopher Praas (HTW Dresden) Timo Burkhard (HSMW) Matthias Fuhrland (HTW Dresden) Marlen Ristola (Stadt Leipzig)

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