Selektive Offenlegung

Synonyme / Übersetzung(en):

  • Selektive Offenlegung

  • Teiloffenbarung des Nachweises

Einfache Definition

In einer Nachweispräsentation ( Überprüfbare_Präsentation ) muss nicht zwingend ein kompletter Nachweis enthalten sein. Es können Teile von einem Nachweis präsentiert werden. Das heißt dann "selektive Offenlegung von Daten".



Erweiterte Definition

Bei einer digitalen Nachweispräsentation ( Überprüfbare Präsentation ) können ausgewählte Behauptungen ( Ansprüche ) aus einem oder mehreren digitalen Nachweisen ( VCs ) mithilfe von kryptografischen Algorithmen (z. B. Zero-Knowledge Proofs,  ZKP ) abgeleitet werden.



Durch gezieltes Ausstellen von Nachweisen mit einem einzelnen Attribut kann eine selektive Auswahl auf Ebene der Nachweise vorgenommen werden, sodass keine kryptografischen Ableitungen benötigt werden.



Durch die sorgfältige Auswahl von Nachweisen oder Attributen kann sichergestellt werden, dass die Akzeptanzstelle ( Verifier ) nur die für den Prozess notwendigen Daten vom Inhaber ( Halter ) erhält.



Beispiel 1: Der Nachweis enthält die Behauptungen X, Y und Z. Für die Akzeptanzstelle wird eine Präsentation erstellt, die nur die Behauptungen X und Z enthält.

Beispiel 2: Ein Inhaber hat drei separate Nachweise, von denen jeder nur ein Attribut enthält (X, Y, Z). Für die Präsentation werden nur die Nachweise X und Z verwendet, während Y geheim bleibt. Behauptung Y bleibt geheim.



Weiterführende Quellen

Autor:innen

Christopher Praas (HTW Dresden) Timo Burkhard (HSMW) Tobias Ehrlich (KAPRION Technologies GmbH)

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