Vertrauensdienst

Der Vertrauensdienst ermöglicht eine sichere digitale Kommunikation. Der Vertrauensdiensteanbieter stellt diesen Dienst der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Ein Vertrauensdienst und Anbieter ist im Kontext der eIDAS-Verordnung [1]  definiert. Durch festgelegte Qualifikationsverfahren und Standards wird eine besondere Sicherheit des Vertrauensdienstes gewährleistet.



Weiterführende Quellen:

Fußnote:

  1. 

„eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste“, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.  https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/eIDAS-Verordnung/eidas-verordnung.html?nn=129796  (zugegriffen 16. Dezember 2022).  ↩︎ 

Autor:innen

Christopher Praas (HTW Dresden) Timo Burkhardt (HSMW)

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