Synonyme / Übersetzung(en):
Einfache Definition
Die Ausstellung ist ein Vorgang, bei dem der Herausgeber Aussagen über jemanden oder etwas macht. Diese Aussagen werden in einem Nachweis gespeichert, signiert und danach an den Inhaber übergeben.
Erweiterte Definition
Bei der Ausstellung von Nachweisen (VCs) gibt der Herausgeber (Issuer) Aussagen (Claims) über eine Person oder eine Sache ab. Diese Aussagen werden dann mit zusätzlichen Informationen, wie beispielsweise der Gültigkeitsdauer, in ein Datenformat gebracht und signiert. Der neu entstandene Nachweis wird dann an den neuen Inhaber (Holder) übertragen. Jeder Nachweis wird nur einmal ausgestellt.