Unabhängig von der eIDAS-Verordnung, die die Verwendung digitaler Identitäten natürlicher Personen und perspektivisch auch von Organisationen regelt, ist der erforderliche Rechtsrahmen für viele Trustnet-Anwendungen nicht vorhanden bzw. ist der aktuelle Rechtsrahmen nicht passend. Schriftformerfordernis oder Zweckbindung von Dokumenten limitieren oder verhindern derzeit noch häufig den Einsatz von digitalen Nachweisen. Einen Teil dieser Hindernisse räumt das geplante Bürokratieentlastungsgesetz zumindest in Deutschland hoffentlich aus, aber es steht aufgrund der Komplexität des Rechtsrahmens zu erwarten, dass viele juristische Innovationsbarrieren für das Trustnet auf Ebene der EU, des Bundes, der Länder, der Landkreise und Kommunen diese geplante „Entrümpelung“ überleben und sich erst bei der Umsetzung von Anwendungen in der Praxis offenbaren.
Herangehensweise:
Die Herangehensweise der Trustnet Innovationscommunity zur Überwindung der noch geringen Entwicklungsreife besteht im schrittweisen Füllen der weißen Flecken der Entwicklungslandkarte im Zuge der Pilotierung, praxistauglichen Realisierung sowie Skalierung von Anwendungen in Verwaltung, Industrie, Handel, Mobilität und anderen Bereichen digitaler Interaktion. Dafür sollen anhand der o.g. Roadmap gezielt Best Practice Beispiele für Technologie, Governance und Infrastruktur entwickelt werden, welche als Grundlage für den Transfer in andere Anwendungsgebiete dienen können. Die Roadmap soll fortlaufend innerhalb der Trustnet Community aktualisiert werden, um der technologischen und politischen Entwicklungsdynamik Rechnung zu tragen.
Für die geografische Erweiterung der Community erfolgt der Transfer dieser Best Practice Beispiele nach einem Frontrunner-Follower-Ansatz. Die dafür erforderliche Glaubwürdigkeit und Akzeptanz erlangen wir durch Sichtbarkeit und Nachweis der Praxistauglichkeit breitenwirksamer, niederschwelliger Anwendungen. Im Rahmen der Vorarbeiten entstanden bereits digitale Pilotanwendungen, wie Sozialpass, ÖPNV-Tickets, digitaler Produktpass, eBon oder Grünstrom-/CO2-Zertifikate. Weitere Use Cases erreichten den Demonstrator-Status. Technologie- und Anwendungsreife dieser Piloten sollen durch Feldtests, Erklärvideos und Hands-on-Demos in der Praxis erlebbar gemacht werden.
Die Entwicklung des Trustnets erfordert auch eine Innovation des Rechtsrahmens. Zum Zwecke der Erprobung technologisch basierter Innovationen, die mit dem aktuellen Rechtsrahmen kollidieren, gibt es das politische Instrument der Reallabore. Hier wird mit Hilfe von Experimentierklauseln und Ausnahmegenehmigungen kurzfristig die Möglichkeit geschaffen, Erkenntnisse zu gewinnen, ob und in welcher Form eine Anpassung des Rechtsrahmens sinnvoll ist. Natürlich gibt es bei der Planung eines Reallabors noch etliche weitere Aspekte zu berücksichtigen, um das politische und verwaltungsseitige Erkenntnisinteresse sowie die Interessen weiterer Stakeholder zu befriedigen. Für das erste Reallabor zum Use Case „Digitales Bürgerbegehren“ wurde daher im Rahmen der Vorarbeiten ein Prozess entwickelt, der im Zuge des ersten Community Projektes der Landeshauptstadt Dresden in Anwendung kommen und Basis für weitere Reallabore sein soll. Hierzu sind wir seit Frühjahr 2023 mit der sächsischen Staatskanzlei und der Landeshauptstadt Dresden in Abstimmung. Derzeit konkretisieren mehrere Juristen den initialen Bedarf für weitere Reallabore.
Unabhängig von der Bottom-up-Entwicklung der Trustnet Community muss das Thema Trustnet auf die politische Agenda. Die aufgezeigten Baustellen und Innovationsbarrieren machen deutlich, dass sich der gesellschaftliche Nutzen des Trustnets nicht von allein erschließt. Entwicklung und Aufbau des Trustnets müssen als komplexes gesellschaftliches Innovationsprojekt betrachtet werden mit Aufgaben für alle politischen Ressorts. Deutschland braucht eine Trustnet-Strategie. Die Alternative wäre digitale Bedeutungslosigkeit und das können nur diejenigen wollen, die vom aktuellen Betrugs- und Missbrauchspotential im digitalen Raum profitieren.